Erlebe eine unvergessliche Reise zurück in die Zeit der Könige und Königinnen mit dieser Eintrittskarte für das Schloss Sanssouci in Potsdam, das einst die Sommerresidenz von Friedrich dem Großen war.
Über dieses Ticket
- Stornierungsbedingungen
- Diese Aktivität ist nicht erstattungsfähig
- Dauer: 1 Tag
- Überprüfe die Verfügbarkeit, um die Startzeiten zu sehen.
- Kein Anstehen an der Kasse
- Rollstuhlgerecht
Hervorgehobene Bewertungen von anderen Reisenden
tolle Schlösser und eine sehr kurzweilige und informative Führung durch das neue Palais mit einer äußerst sympathischen Holländerin
Es war, wie erwartet, ein traumhaftes Erlebnis. Wir hatten mehrere Schlösser gebucht. Aus der Beschreibung der Buchung ging nicht ganz klar hervor, ob man zuerst zum Besucherzentrum musste wegen der Führung im Neuen Palais oder nach dem Schlossbesuch. Da beide Schlösser 1.800 m entfernt sind, war es gut, zeitig da zu sein, um die Zeit für den Schlossbesuch nicht zu verpassen.
Reisende und Datum wählen
Treffpunkt
Bitte betrete Schloss Sanssouci zu der auf deinem Ticket angegebenen Zeit. Das Neue Palais kann nur im Rahmen einer geführten Besichtigung besichtigt werden. Im Besucherzentrum des Neuen Palais erhältst du ein separates Ticket mit der Uhrzeit der Führung.
In Google Maps öffnenWichtige Informationen
Bitte beachten
- Bitte stelle sicher, dass du Sansoucci zu der auf unserem Ticket angegebenen Zeit besuchst.
- Der Neue Palast kann nur mit einer geführten Besichtigung besichtigt werden. Im Besucherzentrum des Neuen Palastes erhältst du ein separates Ticket mit den Zeiten für die Führung.
- Das Neue Palais im Park Sanssouci, das dienstags geschlossen ist
- 1. Januar-März 31/November 1-Dezember 31, Dienstag-Sonntag, 10:00-16:30 Uhr
- 1. April - 31. Oktober, Dienstag-Sonntag, 10:00-17:30 Uhr
- Der letzte Einlass ist 30 Minuten vor Schließung
- Tickets sind nicht erstattungsfähig und können nicht umgebucht werden. Ermäßigte Tickets werden nur mit einem entsprechenden Nachweis am Eingang akzeptiert.
- Ermäßigte Tickets gibt es für Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmer/innen am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Schwerbehinderte (mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %) sowie Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I. Für die Ermäßigungen muss ein ordnungsgemäßer Ausweis vorgelegt werden