Erlebe eine unvergessliche Reise zurück in die Zeit der Könige und Königinnen mit dieser Eintrittskarte für das Schloss Sanssouci in Potsdam, das einst die Sommerresidenz von Friedrich dem Großen war.
Über dieses Ticket
- Stornierungsbedingungen
- Diese Aktivität ist nicht erstattungsfähig
- Dauer: 1 Tag
- Überprüfe die Verfügbarkeit, um die Startzeiten zu sehen
- Kein Anstehen an der Kasse
- Rollstuhlgerecht
Hervorgehobene Bewertungen von anderen Reisenden
Das Schloss ist kleiner als gedacht. In ca einer Stunde hat man alles gesehen, aber gerade in der Kombination mit dem riesigen Park und den angeschlossenen Gebäuden ist Sanssouci auf jeden Fall einen Ausflug wert.
Es war wunderbar. Neben Schloss Sanssouci besuchten wir die Bildergalerie und das Chinesische (Tee) Haus. Der Einlass verlief zügig und völlig unkompliziert. Somit hat sich das Kombi-Ticket gelohnt, das Preis-Leistungs-Verhältnis mehr als gut. Wir würden immer wieder dieses Ticket wählen.
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Treffpunkt
Bitte betrete Schloss Sanssouci zu der auf deinem Ticket angegebenen Zeit. Das Neue Palais kann nur im Rahmen einer geführten Besichtigung besichtigt werden. Im Besucherzentrum des Neuen Palais erhältst du ein separates Ticket mit der Uhrzeit der Führung.
In Google Maps öffnenWichtige Informationen
Bitte beachten
- Bitte stelle sicher, dass du Sansoucci zu der auf unserem Ticket angegebenen Zeit besuchst.
- Der Neue Palast kann nur mit einer geführten Besichtigung besichtigt werden. Im Besucherzentrum des Neuen Palastes erhältst du ein separates Ticket mit den Zeiten für die Führung.
- Das Neue Palais im Park Sanssouci, das dienstags geschlossen ist
- 1. Januar-März 31/November 1-Dezember 31, Dienstag-Sonntag, 10:00-16:30 Uhr
- 1. April - 31. Oktober, Dienstag-Sonntag, 10:00-17:30 Uhr
- Der letzte Einlass ist 30 Minuten vor Schließung
- Tickets sind nicht erstattungsfähig und können nicht umgebucht werden. Ermäßigte Tickets werden nur mit einem entsprechenden Nachweis am Eingang akzeptiert.
- Ermäßigte Tickets gibt es für Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmer/innen am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Schwerbehinderte (mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %) sowie Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I. Für die Ermäßigungen muss ein ordnungsgemäßer Ausweis vorgelegt werden