Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anbieter („Vereinbarung“) werden zwischen der GetYourGuide Deutschland GmbH („GetYourGuide“, „wir“) mit Sitz in der Sonnenburger Str. 71–75, 10437 Berlin, Deutschland sowie ihren Tochtergesellschaften und dem Anbieter geschlossen. Die Begriffsbestimmungen in Anhang A („Begriffsbestimmungen“) sind Teil der vorliegenden Vereinbarung. In der vorliegenden Vereinbarung werden Begriffe in der in Anhang A oder an anderer Stelle in der vorliegenden Vereinbarung erläuterten Bedeutung verwendet. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen GetYourGuide und dem Anbieter. Die Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird durch den Vertrag zwischen Anbieter und Kunde geregelt.
1. Plattform von GetYourGuide. GetYourGuide betreibt die GetYourGuide-Plattform. Im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die GetYourGuide-Plattform sowie deren Nutzung durch den Anbieter ernennt der Anbieter GetYourGuide zu seinem Handelsvertreter für die in der vorliegenden Vereinbarung genannten Zwecke. Über die GetYourGuide-Plattform können (i) Kunden Dienstleistungen vom Anbieter erwerben. Zudem können (ii) Reiseagenturen, Concierges oder andere juristische Personen Dienstleistungen für ihre Kunden vom Anbieter erwerben. GetYourGuide fungiert hierbei als Handelsvertreter für den Anbieter. Der Anbieter muss auf eigene Kosten die gesamte für den Zugriff auf die GetYourGuide-Plattform erforderliche Hardware beschaffen und unterhalten. Selbiges gilt für die erforderliche Konnektivität.
2. Verwaltungsseite für Anbieter. Der Anbieter kann Anbieter-Content (einschließlich Produktangebote) auf der GetYourGuide-Plattform über die Verwaltungsseite für Anbieter verwalten.
2.1.Anbieterkonto. Der Anbieter stellt GetYourGuide sämtliche Informationen zur Verfügung, die GetYourGuide zur Einrichtung des Anbieterkontos und für dessen Unterhalt benötigt. Hierzu zählen (i) Angaben zur Versicherung gemäß Abschnitt 11 unten, (ii) ein gültiger Gewerbeschein oder entsprechende Angaben zur Eintragung des Unternehmens, (iii) die Zahlungskontodaten des Anbieters, (iv) weitere Angaben, die GetYourGuide in vertretbarer Weise anfordern kann, sowie (v) sämtliche Informationen und Dokumente, die GetYourGuide für die Identitätsprüfung durch Persona Identities Inc. benötigt. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, diese Informationen unverzüglich im Anschluss an die Aktivierung zu übermitteln und Aktualisierungen über die Verwaltungsseite für Anbieter vorzunehmen.
2.2.Anmeldedaten. Der Anbieter muss die Vertraulichkeit und Sicherheit seiner Anmeldedaten gewährleisten. Hierzu sind gängige Sicherheitsstandards und entsprechende bewährte Verfahren umzusetzen und zu befolgen, darunter die regelmäßige Aktualisierung von Kennwörtern und die Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung. Der Anbieter darf die Anmeldedaten keinesfalls an Dritte weitergeben. Der Anbieter haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Anbieterkonto erfolgen, und ist gegenüber GetYourGuide schadenersatzpflichtig für jegliche Schäden, die aus mit dem Konto durchgeführten unbefugten Aktivitäten entstehen und darauf zurückzuführen sind, dass der Anbieter die Sicherheit seiner Anmeldedaten vernachlässigt hat. Der Anbieter muss GetYourGuide unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erhält bzw. vermutet, dass (i) seine Anmeldedaten verloren gegangen sind, gestohlen, veruntreut oder anderweitig kompromittiert wurden oder dass (ii) eine tatsächliche oder mutmaßliche unbefugte Nutzung seines Anbieterkontos erfolgt ist. Die entsprechende Benachrichtigung muss sämtliche Einzelheiten zum Vorfall und den Schritten enthalten, die der Anbieter zur Begrenzung des aus dem Vorfall resultierenden Schadens bzw. des unbefugten Zugriffs unternommen hat.
3. Verkauf von Dienstleistungen über die Plattform von GetYourGuide.
3.1. Produktangebote. Der Anbieter lädt für jede Dienstleistung, die er über die GetYourGuide-Plattform verkaufen möchte, ein Produktangebot über die Verwaltungsseite für Anbieter hoch. Das Produktangebot muss alle erforderlichen Informationen zur Dienstleistung enthalten, darunter (i) Informationen über die Eignung (Mindestalter, erforderliche Fähigkeiten oder Genehmigungen (z. B. Führerschein), körperliche Fitness oder mögliche Risiken (einschließlich Risiken für Personen mit Vorerkrankungen) usw.), (ii) logistische Informationen (z. B. Treffpunkt, Uhrzeit des Treffens, Dauer sowie erforderliche bzw. empfohlene Kleidung und Ausrüstung) und (iii) andere von GetYourGuide angeforderte Informationen. Der Anbieter gewährleistet, dass der Abschnitt „Wichtige Informationen“ des Produktangebots sämtliche wichtigen Informationen enthält. Sollten logistische Informationen im Produktangebot oder auf dem Ticket fehlen, muss der Anbieter diese dem Kunden so schnell wie möglich zur Verfügung stellen. GetYourGuide behält sich das Recht vor, Content-Änderungen gemäß den Content-Richtlinien von GetYourGuide vorzunehmen.
3.2. Verfügbarkeit. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Produktangebot, einschließlich der Angaben zur Verfügbarkeit, stets aktuell und korrekt ist. Der Anbieter muss alle stornierten oder ungültigen Produktangebote unmittelbar löschen. Der Anbieter haftet für sämtliche Ansprüche des Kunden, die sich aus mutmaßlichen oder tatsächlichen Ungenauigkeiten des Produktangebots, einschließlich der Angaben zur Verfügbarkeit, oder anderem Anbieter-Content ergeben.
3.3. Preise. Der Anbieter legt den Endkundenpreis fest, zu dem Dienstleistungen verkauft werden. Der im Produktangebot angegebene Endkundenpreis für die Dienstleistungen muss anfallende Steuern enthalten. Der Endkundenpreis muss alle Kosten enthalten. GetYourGuide erhebt derartige Beträge nicht gesondert. Das Produktangebot muss die Höhe von Gebühren, Steuern, Abgaben, Provisionen oder anderen Beträgen transparent machen, die am Tag der Erbringung der Dienstleistungen erhoben werden. Der Anbieter darf von Kunden keine Gebühren, Steuern, Abgaben, Provisionen oder sonstigen Beträge einziehen (oder fordern), die nicht im Produktangebot angegeben sind.
3.4.Vertragsschluss. Kunden erwerben Dienstleistungen über die GetYourGuide-Plattform direkt vom Anbieter. Hierbei gilt der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde, der auf Seiten des Anbieters durch GetYourGuide als Handelsvertreter des Anbieters im Auftrag des Anbieters und auf dessen Rechnung geschlossen wird. Der Anbieter ernennt GetYourGuide (und seine Vertriebspartner) zu seinem Handelsvertreter und stattet diesen mit der Vollmacht aus, den Vertrag zwischen Anbieter und Kunde mit Kunden im Namen und im Auftrag des Anbieters zu schließen, Buchungen zu verwalten und zu stornieren sowie vollständige bzw. anteilige Erstattungen an Kunden vorzunehmen, wie in der vorliegenden Vereinbarung festgelegt. GetYourGuide kann den Abschluss des Vertrags zwischen Anbieter und Kunde im alleinigen Ermessen ablehnen (z. B. im Fall von möglichen Bedenken in Bezug auf Betrug oder die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften).
3.5. Zahlungsabwicklung. Der Anbieter beauftragt GetYourGuide als Handelsvertreter mit der Einziehung von Zahlungen von Kunden im Namen und Auftrag des Anbieters. Der Anbieter erklärt sich in diesem Zusammenhang damit einverstanden, dass GetYourGuide nach eigenem Ermessen einen Unterhandelsvertreter ernennen kann, der solche Zahlungen direkt von Kunden entgegennimmt und an den Anbieter weiterleitet. Insbesondere ernennt der Anbieter für alle Zahlungen von US-Kunden GYG Operations zu seinem Zahlungsdienstleister mit beschränkter Funktion, die ausschließlich darin besteht, derartige Zahlungen im Namen des Anbieters direkt entgegenzunehmen und an GetYourGuide weiterzuleiten. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass mit Eingang der Zahlung des vom Kunden geschuldeten Betrags bei GetYourGuide bzw. dessen Unterhandelsvertreter (einschließlich GYG Operations) die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber dem Anbieter erlischt. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Zahlungen, die Kunden über die GetYourGuide-Plattform an GetYourGuide oder dessen Unterhandelsvertreter (einschließlich GYG Operations) leisten, als Zahlung direkt an den Anbieter betrachtet werden und dass der Anbieter die Dienstleistungen für Kunden wie vereinbart erbringt, als hätte er die Zahlung direkt von Kunden erhalten. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass er keinerlei Regressansprüche gegenüber Kunden hat, sobald die Zahlung an GetYourGuide oder dessen Unterhandelsvertreter (einschließlich GYG Operations) getätigt wurde. GetYourGuide beauftragt einen Zahlungsdienstleister mit der Abwicklung der Zahlungen von Kunden. In bestimmten Fällen kann ein Vertriebspartner und in bestimmten Ländern kann eine Tochtergesellschaft als Unterhandelsvertreter benannt werden. GetYourGuide trägt die Kreditkarten- und Bankgebühren für den Eingang der Zahlung der Kunden, vorausgesetzt dass GetYourGuide dem Kunden gegebenenfalls eine Wechselgebühr in Rechnung stellen kann.
3.6. Änderungen. Kunden unterlaufen bei der Buchung mitunter Fehler. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit kann GetYourGuide das Datum, die Uhrzeit, die Sprache oder die Anzahl der Personen für eine Buchung bis zu zwei (2) Stunden, nachdem ein Kunde eine Dienstleistung gebucht hat, ändern. Solche Änderungen sind für den Kunden und GetYourGuide kostenlos.
3.7. Rückbuchungen und Streitfälle. Im Fall einer Rückbuchung oder einer sonstigen fehlgeschlagenen Buchung vor der Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter informiert GetYourGuide den Anbieter und storniert die Buchung. Im Fall einer Rückbuchung nach Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter fordert GetYourGuide den Anbieter auf, innerhalb von drei Werktagen zu antworten. GetYourGuide leitet die Antwort des Anbieters gegebenenfalls an das Kreditkarteninstitut weiter. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass GetYourGuide Zahlungen von Kunden als Handelsvertreter des Anbieters entgegennimmt und dass die Zahlungspflicht von GetYourGuide gegenüber dem Anbieter abhängig vom erfolgreichen Eingang der entsprechenden Zahlungen von Kunden ist. Im Fall einer Rückbuchung oder einer sonstigen fehlgeschlagenen Buchung (i) erhält der Anbieter für die entsprechende Buchung keine Zahlung von GetYourGuide und dessen Unterhandelsvertreter, (ii) erhält GetYourGuide keine Provision für die entsprechende Buchung und (iii) kann GetYourGuide jeden Betrag, den der Anbieter für die entsprechende Buchung bereits erhalten hat, mit zukünftigen Zahlungen verrechnen, die im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung getätigt werden. GetYourGuide und dessen Unterhandelsvertreter sind nicht Partei des Vertrags zwischen Anbieter und Kunde, bürgen nicht für die Zahlung durch den Kunden und sind gegenüber dem Anbieter im Fall einer Rückbuchung oder sonstigen Nichtzahlung durch einen Kunden nicht haftbar.
3.8. Stornierungen, Nichtanreise. Der Anbieter akzeptiert keine direkten Stornierungen von Buchungen durch Kunden. Kunden müssen sämtliche Stornierungen über die GetYourGuide-Plattform oder den GetYourGuide-Kundenservice vornehmen.
(a) Vor Ablauf der Frist für die kostenlose Stornierung. Wenn ein Kunde eine Buchung vor Ablauf der Frist für die kostenlose Stornierung storniert, gewährt GetYourGuide dem Kunden eine vollständige Erstattung. Gewährt GetYourGuide einem Kunden gemäß diesem Abschnitt oder aus einem anderen Grund eine vollständige Erstattung, (A) erhält der Anbieter keine Zahlung für die Buchung und (B) erhält GetYourGuide keine Provision für die Buchung.
(b) Nach Ablauf der Frist für die kostenlose Stornierung. Wenn ein Kunde eine Buchung nach Ablauf der Frist für die kostenlose Stornierung storniert und keine Gründe für eine Ausnahme vorliegen, gilt die Buchung für die Zwecke der Zahlung als abgeschlossene Buchung. Liegen Gründe für eine Ausnahme vor, gewährt GetYourGuide dem Kunden unter Umständen eine vollständige Erstattung.
(c) Höhere Gewalt. Storniert der Anbieter Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt, hat er die GetYourGuide-Kundenserviceabteilung unverzüglich zu benachrichtigen. Kunden können Buchungen stornieren, wenn am Reiseziel eine durch höhere Gewalt begründete Situation vorliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anbieter die Dienstleistungen während des entsprechenden Zeitraums weiter erbringt. Storniert der Anbieter oder der Kunde im Zusammenhang mit höherer Gewalt eine Buchung, erstattet GetYourGuide dem Kunden den vollen Betrag.
(d) No-show. Wenn ein Kunde nicht teilnimmt und keine Gründe für eine Ausnahme vorliegen, gilt die Buchung für die Zwecke der Zahlung als abgeschlossene Buchung. Liegen Gründe für eine Ausnahme vor, gewährt GetYourGuide dem Kunden unter Umständen eine vollständige Erstattung.
3.9. Erbringung von Dienstleistungen. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen wie im Produktangebot dargestellt, in gutem Glauben und unter Einhaltung bewährter Verfahren und Standards der Touren- und Aktivitätenbranche. Der Anbieter darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch GetYourGuide Unterauftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen.
3.10. Nichterbringung von Dienstleistungen. Storniert ein Anbieter eine Buchung oder erbringt er vom Kunden gebuchte Dienstleistungen aus anderen Gründen nicht, erstattet GetYourGuide dem Kunden den vollen Betrag. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass die Stornierung oder sonstige Nichterbringung von Dienstleistungen den Unternehmenswert und den Ruf von GetYourGuide beeinträchtigt und dass GetYourGuide dadurch zusätzliche Kosten für den Kundenservice entstehen. Dementsprechend zieht GetYourGuide unter Umständen, wenn GetYourGuide feststellt, dass die Stornierung oder die Nichterbringung von Dienstleistungen nicht gerechtfertigt war (beispielsweise wenn keine höhere Gewalt vorlag), eine Stornierungsgebühr (Schadenersatzpauschale) in Höhe von fünfundzwanzig Prozent des Endkundenpreises der Dienstleistungen für jeden betroffenen Kunden von jeder zukünftigen Zahlung ab, die dem Anbieter im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung zusteht. Die Parteien vereinbaren, dass die Schätzung der Höhe des möglichen Schadens aufgrund der Stornierung oder sonstigen Nichterbringung von Dienstleistungen nicht praktikabel wäre und dass die oben genannte Schadenersatzpauschale als angemessene Schätzung des tatsächlichen Schadens gilt, der GetYourGuide infolge einer derartigen Stornierung oder Nichterbringung von Dienstleistungen entsteht. GetYourGuide kann nach eigenem Ermessen auf den Abzug dieses Betrags verzichten bzw. einen geringeren Betrag abziehen, wenn der Anbieter den betroffenen Kunden zum selben Termin eine gleichwertige Ersatzdienstleistung anbietet. Klarstellung: Ist die Stornierung auf die Nichtbereitstellung angemessener Informationen zur Verfügbarkeit auf der GetYourGuide-Plattform durch den Anbieter oder darauf zurückzuführen, dass der Anbieter dem Kunden keine Rechnung stellt, gilt dies im Sinne dieses Abschnitts als Nichterbringung von Dienstleistungen. Zusätzlich zu den oben genannten Mitteln kann GetYourGuide die vorliegende Vereinbarung aufgrund einer erheblichen Vertragsverletzung durch den Anbieter kündigen, wenn der Anbieter die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
4. Zahlung.
4.1. Provision von GetYourGuide. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, GetYourGuide für Folgendes eine Provision zu zahlen: (i) Nutzung der GetYourGuide-Plattform, (ii) Marketingmaßnahmen von GetYourGuide, (iii) von GetYourGuide erbrachter Kundenservice, (iv) Vermittlung von Transaktionen zwischen dem Anbieter und Kunden durch GetYourGuide sowie (v) sonstige von GetYourGuide im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung erbrachte Leistungen. Die Provision von GetYourGuide berechnet sich anteilig aus dem Endkundenpreis für eine Buchung, wie im Anbieterkonto angegeben. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, die Höhe der Provision vertraulich zu behandeln. Die Provision wird vom Endkundenpreis abgezogen, der den Kunden in der vereinbarten Währung in Rechnung gestellt wird.
4.2. Zahlung an den Anbieter. GetYourGuide tätigt Zahlungen an den Anbieter auf dessen Wunsch einmal oder zweimal pro Monat. Der Anbieter kann die Währung der Auszahlungen aus einer Liste verfügbarer Währungen auswählen. Der Anbieter kann die Währung der Auszahlungen jederzeit ändern.
(a) Zahlung einmal pro Monat. Dieser Abschnitt betrifft Anbieter, die sich für die Zahlung einmal pro Monat entscheiden. GetYourGuide überweist zum fünften Werktag jeden Monats einen Betrag auf das Zahlungskonto des Anbieters, der (i) dem Gesamtbetrag entspricht, der von Kunden für abgeschlossene Buchungen im Vormonat entrichtet wurde, abzüglich (ii) der fälligen Provision.
(b) Zahlung zweimal pro Monat. Dieser Abschnitt betrifft Anbieter, die sich für die Zahlung zweimal pro Monat entscheiden. GetYourGuide überweist zum fünften Werktag jeden Monats einen Betrag auf das Zahlungskonto des Anbieters, der dem Gesamtbetrag entspricht, der von Kunden für abgeschlossene Buchungen in der zweiten Hälfte des Vormonats entrichtet wurde, abzüglich (i) der fälligen Provision sowie (ii) einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 %. GetYourGuide überweist zum zwanzigsten Werktag jeden Monats einen Betrag auf das Zahlungskonto des Anbieters, der dem Gesamtbetrag entspricht, der von Kunden für abgeschlossene Buchungen in der ersten Hälfte des laufenden Monats entrichtet wurde, abzüglich (a) der fälligen Provision sowie (b) einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 %.
4.3. Überweisungsgebühren, Abzüge. GetYourGuide trägt die Gebühren, die das Finanzinstitut von GetYourGuide oder dessen Unterhandelsvertreter für die Überweisung auf das Zahlungskonto des Anbieters erhebt. Der Anbieter trägt die Gebühren, die dessen Finanzinstitut für den Eingang der Zahlungen von GetYourGuide oder dessen Unterhandelsvertreter erhebt, sowie gegebenenfalls die Gebühren der zwischengeschalteten Bank. GetYourGuide oder dessen Unterhandelsvertreter kann von sämtlichen Zahlungen an den Anbieter die Kosten für Erstattungen an Kunden, Ersatzleistungen für Kunden oder andere Beträge abziehen, die der Anbieter einer GYG-Partei im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung zu zahlen bzw. zu erstatten hat.
4.4. Steuern. Der Anbieter muss sich über seine Verpflichtungen hinsichtlich der Meldung, Erhebung und Abführung fälliger Steuern sowie deren Angabe in seinen Produktangeboten informieren und alle fälligen Steuern an die zuständige Behörde abführen. Soll GetYourGuide die fälligen Steuern im Namen des Anbieters einziehen, muss der Anbieter GetYourGuide über den jeweiligen Steuersatz bzw. die jeweiligen Steuersätze informieren. Die Parteien vereinbaren anschließend gemeinsam ein Verfahren für die Einziehung der Steuern. Stellt GetYourGuide zu einem beliebigen Zeitpunkt fest, dass GetYourGuide die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen fälligen Steuern entweder selbst oder im Namen des Anbieters einziehen oder abziehen muss, informiert GetYourGuide den Anbieter und zieht die fälligen Steuern ein bzw. ab. Auf Anfrage einer GYG-Partei stellt der Anbieter innerhalb von fünf Werktagen (i) der jeweiligen Körperschaft seine gültige Steueridentifikations- bzw. Registrierungsnummer zur Verfügung, falls angefordert unter Angabe jeglicher Eintragungsnummer des Unternehmens (dient dem Nachweis, dass der Anbieter eingetragener Steuerzahler im jeweiligen Land ist, in dem die Dienstleistungen steuerpflichtig sind), (ii) stellt der Anbieter der Körperschaft einer gültige Steuerrechnung für angegebene Dienstleistungen aus, (iii) stellt der Anbieter der Körperschaft Unterlagen zur Verfügung, die belegen, dass der Anbieter für die Dienstleistungen fällige Steuern abgeführt hat (einschließlich Kopien von Steuererklärungen, Arbeitsunterlagen und Berichten über entsprechende Überweisungsdaten), und (iv) arbeitet der Anbieter auf Verlangen anderweitig mit der Körperschaft zusammen, um die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen durch den Anbieter nachzuweisen. Solche Auskunftsersuchen können direkt an den Anbieter gerichtet oder über die Verwaltungsseite für Anbieter gestellt werden. Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts kann den vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss der Dienstleistungen des Anbieters von der GetYourGuide-Plattform nach sich ziehen. Für den Fall, dass nach geltendem Recht im jeweiligen Land eine Mehrwertsteuer (oder eine sonstige fällige Steuer) auf die Provision erhoben wird, zieht GetYourGuide den Betrag dieser Mehrwertsteuer (oder der sonstigen anwendbaren Steuer) zusätzlich zur Provision von den Zahlungen an den Anbieter ab. Der Anbieter muss sich informieren, ob die auf die Provision gezahlte Mehrwertsteuer (oder sonstige fällige Steuer) nach geltendem Recht abzugsfähig ist.
4.5. Aufstellung. GetYourGuide stellt dem Anbieter für jeden Zahlungszeitraum eine Aufstellung („Aufstellung“) zur Verfügung, aus der Folgendes hervorgeht: (i) die Gesamtzahl der im Zahlungszeitraum abgeschlossenen Buchungen, (ii) der Gesamtbetrag, der im Namen des Anbieters von Kunden für abgeschlossene Buchungen eingezogen wurde, (iii) der Gesamtbetrag, der für diese abgeschlossenen Buchungen auf das Zahlungskonto des Anbieters überwiesen wurde, (iv) die von GetYourGuide erbrachten Dienstleistungen („Provision“) und (v) ggf. der Betrag an Umsatz- oder sonstigen Steuern, der im Namen des Anbieters eingezogen und abgeführt wurde. Diese Aufstellung bildet die Grundlage für die Auszahlung durch GetYourGuide. Punkt (iv) dient als Rechnung, die GetYourGuide für den Anbieter für die erbrachten Leistungen ausstellt („Provisionsrechnung“). Legt der Anbieter nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Aufstellung schriftlich und in angemessener Ausführlichkeit Widerspruch gegen die Aufstellung ein, gilt diese als akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist erfolgen Anpassungen aufgrund von Abweichungen im alleinigen Ermessen von GetYourGuide. Unbeschadet des Vorangegangenen können keine Streitfälle an GetYourGuide herangetragen werden, keine Ansprüche gegenüber GetYourGuide geltend gemacht bzw. Klagen oder Verfahren gegen GetYourGuide eingeleitet werden, (a) die sich auf Zahlungen beziehen, deren (mutmaßliches) Fälligkeitsdatum mehr als ein (1) Jahr zurückliegt, oder, (b) falls mehrere Zahlungen strittig sind, wenn das (mutmaßliche) Fälligkeitsdatum der ersten entsprechenden Zahlung mehr als ein (1) Jahr zurückliegt.
4.6. Zurückstellung von Zahlungen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der vorliegenden Vereinbarung können GetYourGuide und sein Unterhandelsvertreter Zahlungen zurückhalten oder zurückstellen, bis der dem Anbieter geschuldete Gesamtbetrag mindestens 50,00 USD (oder dem entsprechenden Betrag in der angegebenen Währung) entspricht. GetYourGuide überweist im Fall der Beendigung dieser Vereinbarung dem Anbieter sämtliche zurückgestellten und nicht bezahlten Beträge.
4.7. Zurückhaltung von Zahlungen.
Stellt der Anbieter die in den Abschnitten 2.1 und 4.4 der vorliegenden Vereinbarung genannten Pflichtangaben nicht bereit, sind GetYourGuide und sein Unterhandelsvertreter berechtigt, Zahlungen an den Anbieter zurückzustellen oder zurückzuhalten.
5. Kundenbeziehungen.
5.1. Kundenkommunikation. Der Anbieter darf weder direkt noch indirekt (i) Kunden auffordern, eine Dienstleistung außerhalb der GetYourGuide-Plattform zu buchen, (ii) einen Kunden auf eine andere Website oder Plattform verweisen (einschließlich der Website oder Plattform des Anbieters), noch (iii) sonstige Maßnahmen ergreifen, durch die die GetYourGuide-Plattform oder die Zahlung der Provision umgangen wird. Der Anbieter verweist potenzielle Kunden, die sich über die GetYourGuide-Plattform an ihn gewendet haben und um die Buchung einer Dienstleistung außerhalb der GetYourGuide-Plattform bitten, auf die GetYourGuide-Plattform.
5.2. Kommunikation über die Plattform von GetYourGuide. Der Anbieter muss die über die Kommunikationstools von GetYourGuide eingegangenen oder über die GetYourGuide-Plattform weitergeleiteten Nachrichten mindestens einmal täglich abrufen und Kundenanfragen innerhalb folgender Fristen beantworten:
• Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Anbieter mehr als 7 Tage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistungen: Der Anbieter muss dem Kunden innerhalb von 48 Stunden antworten.
• Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Anbieter zwischen 2 und 7 Tagen vor dem geplanten Beginn der Dienstleistungen: Der Anbieter muss dem Kunden innerhalb von 24 Stunden antworten.
• Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Anbieter weniger als 2 Tage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistungen: Der Anbieter muss dem Kunden vor Beginn der Dienstleistungen antworten.
Der Anbieter muss Anfragen, die direkt von GetYourGuide erfolgen, innerhalb von 24 Stunden beantworten. Dem Anbieter ist die Nutzung der auf der GetYourGuide-Plattform bereitgestellten Kommunikationstools oder über die GetYourGuide-Plattform bereitgestellter Informationen zu folgenden Zwecken untersagt: (a) Verbreitung unaufgeforderter gewerblicher Nachrichten oder Werbung, (b) Kontaktaufnahme mit Kunden zu einem Zweck, der nicht im Zusammenhang mit einer Dienstleistung steht, einschließlich der Anwerbung oder Aufforderung des Kunden zur Beteiligung an Dienstleistungen, Anwendungen oder Websites Dritter, (c) Durchführung oder Annahme von Buchungen, mit denen die Zahlung einer Provision umgangen wird, (d) Aufforderung zur bzw. Entgegennahme einer Zahlung für Dienstleistungen, die nicht über die GetYourGuide-Plattform erbracht werden, oder (e) Übermittlung unzulässiger Inhalte. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass über die Kommunikationstools oder die GetYourGuide-Plattform versandte Nachrichten zur Qualitätskontrolle überwacht und von GetYourGuide gespeichert werden können. GetYourGuide kann Nachrichten, die einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung darstellen, löschen oder blockieren.
5.3. Rechnungen. Auf Anfrage durch den Kunden stellt der Anbieter dem Kunden über die Kommunikationstools eine Rechnung für die Dienstleistungen aus. Die Rechnung muss sämtliche steuerrechtlichen Vorgaben erfüllen.
5.4.Dienstleistungsniveau und Geschäftsgebaren. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, gegenüber allen Kunden gängiges und angemessenes Geschäftsgebaren zu zeigen. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Endkundenpreise, die Verfügbarkeit, die Inhalte und die Einschränkungen der über die GetYourGuide-Plattform angebotenen Dienstleistungen mindestens denen entsprechen, die über die Onlineshops des Anbieters oder seiner verbundenen Unternehmen angeboten werden. Kunden, die eine Dienstleistung über die GetYourGuide-Plattform buchen, werden ebenso behandelt wie Kunden, die Buchungen über die Onlineshops des Anbieters oder seiner verbundenen Unternehmen vornehmen. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass GetYourGuide ihm den Zugriff auf die schriftlichen Onboarding-Richtlinien von GetYourGuide für verantwortungsbewussten Tourismus ermöglicht hat. Diese geben die Standards für ethisch angemessenes und verantwortungsvolles Verhalten von GetYourGuide vor, einschließlich solchen in Bezug auf Menschenrechte (Kinderarbeit, Sklaverei usw.), Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung sowie Bestechung und Korruption („Richtlinien für verantwortungsbewussten Tourismus von GetYourGuide“). Während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung muss der Anbieter bei seiner Geschäftstätigkeit die Richtlinien für verantwortungsbewussten Tourismus von GetYourGuide sowie geltende Gesetze und Vorschriften befolgen, die sich auf den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung beziehen, und sicherstellen, dass sämtliche ihm unterstellen Personen diese Richtlinien bei ihrer Geschäftstätigkeit ebenfalls einhalten. Erfüllt der Anbieter die in dieser Klausel genannten Bedingungen nicht, kann GetYourGuide die vorliegende Vereinbarung gemäß Abschnitt 14.4 kündigen.
5.5. Tickets und Belege. Der Anbieter muss sowohl gedruckte als auch digitale (auf Smartphones und anderen Mobilgeräten angezeigte) von GetYourGuide generierte Kundentickets akzeptieren. Der Anbieter muss Kunden auf Anfrage einen Beleg über die erbrachten Dienstleistungen ausstellten. Der Beleg muss sämtliche steuerrechtlichen Vorgaben erfüllen.
5.6. Verhalten von Personal. Der Anbieter trägt die alleinige Verantwortung für das Verhalten seines Personals gegenüber Kunden und anderen Personen. Kunden dürfen vom Anbieter und dessen Personal weder diskriminiert noch belästigt werden, insbesondere nicht aufgrund von Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Geschlechtsidentität, körperlicher oder geistiger Behinderung, Gesundheitszustand, Familienstand, Alter oder sexueller Orientierung.
5.7. Kundenanfragen. Der Anbieter bearbeitet und beantwortet Anfragen oder Beschwerden von Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, Beschwerden über sein Personal und Anfragen bezüglich Erstattungen. Reagiert der Anbieter nicht innerhalb von drei Tagen auf eine Kundenbeschwerde, erstattet GetYourGuide dem Kunden den vollen Betrag. Eine GYG-Partei (i) bietet dem Kunden zudem Kundenserviceleistungen an, (ii) fungiert als Vermittler zwischen dem Anbieter und dem Kunden, (iii) antwortet im Namen des Anbieters über das Kundenserviceportal, Social Media oder ggf. die auf der Seite mit Angaben zum Anbieter genannten Kommunikationskanäle. Bietet der Anbieter nicht das in Abschnitt 5.4 erläuterte Dienstleistungsniveau oder liegen wesentliche Unregelmäßigkeiten, Beschwerden oder Abweichungen von Produktangeboten vor, kann eine GYG-Partei nach eigenem Ermessen (a) dem Kunden eine vollständige oder anteilige Erstattung gewähren und/oder (b) alternative (gleich- oder höherwertige) Dienstleistungen für den Kunden erbringen und die Kosten für derartige Ersatzdienstleistungen von einer zukünftigen Zahlung an den Anbieter abziehen. Gewährt eine GYG-Partei einem Kunden eine anteilige Erstattung, wird der an den Anbieter gezahlte Betrag (und die von GetYourGuide in Rechnung gestellte Provision) entsprechend reduziert.
5.8.Bewertungen. Nach Abschluss einer Buchung erhalten Kunden die Möglichkeit, die Dienstleistungen auf der GetYourGuide-Plattform mithilfe des Bewertungssystems von GetYourGuide zu bewerten. Das Bewertungssystem dient dazu, aussagekräftiges und genaues Feedback zu den Dienstleistungen und dem Anbieter in Bezug auf Kategorien wie Leistung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu erhalten. Alle Benutzer der GetYourGuide-Plattform können Bewertungen anzeigen. Sämtliche Inhalte der Bewertungen sind ausschließlich Eigentum von GetYourGuide bzw. der jeweiligen GYG-Partei. Der Anbieter darf auf der GetYourGuide-Plattform enthaltene Bewertungen weder verwenden noch verbreiten. Die Bewertungen auf der GetYourGuide-Plattform werden von Kunden erstellt. GetYourGuide prüft nicht, ob die Bewertungen zutreffen. Der Anbieter darf das Bewertungssystem in keiner Weise manipulieren, beispielsweise indem er selbst Bewertungen zu Dienstleistungen verfasst oder Dritte damit beauftragt.
6.Marketing.
6.1.Verpflichtungen von GetYourGuide. GetYourGuide bewirbt und vermarktet die Dienstleistungen nach eigenem Ermessen und trägt die Kosten für seine Werbe- und Marketingmaßnahmen. Zu Werbezwecken im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verwendet GetYourGuide gegebenenfalls Content und Marken des Anbieters beim Offline- und Online-Marketing, einschließlich E-Mail-Marketing und Pay-per-Click-Werbung. GetYourGuide entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wie die Dienstleistungen und Produktangebote auf der GetYourGuide-Plattform oder an anderer Stelle beworben werden. Hierzu zählen auch die Position und das Ranking in Suchergebnissen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der vorliegenden Vereinbarung bietet GetYourGuide ggf. eine Dienstleistung zu einem Preis an, der unter dem in einem Produktangebot angegebenen Endkundenpreis liegt, sofern die volle Rabattsumme von der Provision abgezogen wird, die der Anbieter normalerweise zu zahlen hätte.
6.2.Verpflichtungen des Anbieters. Der Anbieter muss die Dienstleistungen unter seinem üblicherweise genutzten Unternehmens- und Markennamen anbieten. Das Produktangebot und anderer Anbieter-Content dürfen weder direkt noch indirekt den Eindruck erwecken, dass (i) GetYourGuide Anbieter der Dienstleistungen ist, (ii) GetYourGuide die Qualität der Dienstleistungen geprüft hat oder (iii) GetYourGuide den Anbieter bzw. die Dienstleistungen anderweitig unterstützt.
6.3.Mitteilungen des Anbieters. Der Anbieter darf ohne vorherige Zustimmung des Kunden weder direkt noch indirekt (z. B. über ein verbundenes Unternehmen oder einen Vertreter) Marketing-, Werbe- oder ähnliche Mitteilungen an Kunden senden. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen dürfen Bestätigungen oder andere Mitteilungen des Anbieters an Kunden weder Marketing-Content noch Werbung enthalten. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass der Versand von Mitteilungen, bei denen die Bestimmungen dieses Abschnitts nicht eingehalten werden, sowohl einen wesentlichen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung als auch einen möglichen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellt.
6.4. Entwicklung. GetYourGuide gibt ggf. Anbieter-Content und Informationen in Bezug auf den Anbieter an Vertriebspartner weiter, um die Dienstleistungen zu bewerben, sowie an andere Dritte, soweit dies zur Weiterentwicklung der GetYourGuide-Plattform (einschließlich Schnittstellen zu Produkten und Diensten Dritter) erforderlich ist. Beispielsweise übermittelt GetYourGuide ggf. erforderliche Daten, um (i) die Dienstleistungen über Kartenanbieter, Verzeichnisse, Suchmaschinen oder digitale Assistenten zu bewerben oder (ii) geeignete Schnittstellen zwischen der GetYourGuide-Plattform und derartigen Produkten und Diensten zu entwickeln und zu implementieren.
7. Einhaltung von geltendem Recht. Der Anbieter erbringt sämtliche Dienstleistungen unter Einhaltung geltenden Rechts, einschließlich (i) Brandschutz- und Sicherheitsgesetzen, (ii) Verbraucherschutzgesetzen, (iii) Gesetzen zur Informations- und Beratungspflicht, (iv) Lizenzgesetzen, (v) Gesundheits- und Hygienegesetzen sowie entsprechenden Verordnungen (einschließlich aller Gesetze und Verordnungen in Bezug auf COVID-19 oder andere übertragbare Erkrankungen) und (vi) sonstigen Gesetzen, die auf die Dienstleistungen oder die Geschäftstätigkeit des Anbieters anwendbar sind. Auf Anfrage einer GYG-Partei legt der Anbieter innerhalb von fünf Werktagen (i) Kopien von Eintragungen, Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Ermächtigungen und (ii) Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung geltenden Rechts vor. Im Fall einer mutmaßlichen Nichtkonformität der Dienstleistungen beteiligt sich der Anbieter unverzüglich und auf eigene Kosten an einer Untersuchung durch Verwaltungsbehörden oder sonstige zuständige Stellen.
8. Geistiges Eigentum.
8.1.Anbieter-Content. Der Anbieter gewährt GetYourGuide eine nicht exklusive, (auch über mehrere Ebenen) unterlizenzierbare, weltweite, voll bezahlte und gebührenfreie Lizenz dafür, in jeglichen derzeit bekannten oder in Zukunft erfundenen bzw. entwickelten Medien, den Anbieter-Content zu verwenden, zu reproduzieren, zu adaptieren, zu übersetzen, davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen, zu modifizieren, aufzuführen, öffentlich auszustellen, öffentlich vorzuführen, zu übertragen und zu verteilen, einschließlich (i) auf der bzw. über die GetYourGuide-Plattform, (ii) in Online- und Offline-Marketingmaterialien und (iii) wie anderweitig in der vorliegenden Vereinbarung vorgesehen oder durch die Parteien vereinbart. Der Anbieter trägt die alleinige Verantwortung für den Anbieter-Content und darf nur Anbieter-Content bereitstellen, bei dem es sich um sein Eigentum handelt oder zu dessen Bereitstellung an GetYourGuide gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung er anderweitig berechtigt ist. Der Anbieter darf keinen Anbieter-Content bereitstellen, der als unzulässiger Content gilt bzw. solchen enthält oder auf solchen verweist. GetYourGuide ist berechtigt, Anbieter-Content von der GetYourGuide-Plattform zu entfernen, wenn GetYourGuide Grund zur Annahme hat, dass dieser einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung oder geltendes Recht darstellt bzw. darstellen könnte. Wahlweise fordert GetYourGuide ggf. den Anbieter auf, entsprechenden Anbieter-Content innerhalb von zwei Tagen ab der Benachrichtigung zu korrigieren. Im Interesse von Verbrauchern, die andere Sprachen sprechen, wird GetYourGuide Anbieter-Content ggf. vollständig oder teilweise in andere Sprachen übersetzen (bzw. übersetzen lassen). GetYourGuide kann weder die Richtigkeit noch die Qualität derartiger Übersetzungen garantieren. Bemerkt der Anbieter Fehler in einer übersetzten Version von Produktangeboten oder anderem Anbieter-Content, muss er GetYourGuide unverzüglich informieren. GetYourGuide unterlizenziert regelmäßig Anbieter-Content an Vertriebspartner.
8.2.Anbieter-Marken. Der Anbieter gewährt GetYourGuide eine nicht exklusive, (auch über mehrere Stufen) unterlizenzierbare, voll bezahlte und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Anbieter-Marken bei der Vermarktung der Dienstleistungen. Die Verwendung der Anbieter-Marken durch GetYourGuide erfolgt ausschließlich zum Vorteil des Anbieters. GetYourGuide erwachsen hieraus keine Rechte, Eigentumsansprüche oder Interessen an den Anbieter-Marken, die über die im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung gewährte Lizenz hinausgehen.
8.3.Vorbehalt von Rechten. Der Anbieter-Content und die Anbieter-Marken sowie sämtliche mit diesen verbundenen weltweit geltenden Rechte an geistigem Eigentum sind ausschließliches Eigentum des Anbieters (und seiner Anbieter). Sämtliche Rechte an Anbieter-Content und Anbieter-Marken, die GetYourGuide in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind dem Anbieter (und seinen Anbietern) vorbehalten.
8.4.GetYourGuide-Materialien. Der GetYourGuide-Content und die GetYourGuide-Plattform sowie sämtliche mit diesen verbundenen weltweit geltenden Rechte an geistigem Eigentum sind ausschließliches Eigentum von GetYourGuide (und seinen Anbietern). Der Anbieter darf während oder nach der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von GetYourGuide weder Content noch Marken, Logos oder Slogans von GetYourGuide verwenden, kopieren, speichern, vervielfältigen, anpassen, übersetzen, ändern, vertreiben, öffentlich ausstellen, öffentlich vorführen, übertragen oder anderweitig verwerten.
8.5. Einschränkungen. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, weder direkt noch indirekt (i) Bots, Spider, Crawler, Scraper oder andere automatisierte Mittel oder Prozesse zu nutzen, um auf die GetYourGuide-Plattform zuzugreifen, Daten oder andere Inhalte der Plattform zu erfassen oder anderweitig mit der Plattform zu interagieren, (ii) technische Maßnahmen zum Schutz der GetYourGuide-Plattform zu vermeiden, zu umgehen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu versuchen, diese außer Kraft zu setzen, (iii) zu versuchen, die zur Bereitstellung der GetYourGuide-Plattform verwendete Software zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, sowie (iv) Maßnahmen durchzuführen, die die Leistung oder das ordnungsgemäße Funktionieren der GetYourGuide-Plattform verringern oder beeinträchtigen können bzw. könnten.
8.6.Künstliche Intelligenz und automatische Datenverarbeitung.
Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass in der Digitalwirtschaft künstliche Intelligenz („KI“) mittlerweile in großem Umfang Anwendung findet. GetYourGuide setzt unter Umständen KI-Technologie und automatisierte Prozesse ein, um Anbieter-Content zu analysieren, zu kategorisieren, zu optimieren oder anderweitig zu verarbeiten. Hierzu zählt unter anderem der Einsatz von KI für die Übersetzung, die Content-Moderation, die Datenanalyse und die Personalisierung von Benutzererlebnissen. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass die derartige automatisierte Verarbeitung und der Einsatz von KI-Technologien Änderungen am Anbieter-Content zur Folge haben können und dass GetYourGuide nicht für Ungenauigkeiten oder Fehler haftet, die sich aus dem Einsatz derartiger KI-Technologien und automatisierter Prozesse ergeben. Der Anbieter gewährt GetYourGuide das Recht zur Nutzung sämtlicher Daten, die mithilfe von KI-Technologien und automatisierten Prozessen aus Anbieter-Content abgeleitet werden, zur Optimierung der Dienstleistungen, KI-Algorithmen und automatisierten Prozesse von GetYourGuide.
9.Erklärungen und Gewährleistungen.
9.1.Gemeinsame. Jede Partei erklärt und gewährleistet, dass: (i) die Person, die die vorliegende Vereinbarung in ihrem Namen unterzeichnet, zum Abschluss der vorliegenden bindenden Vereinbarung befugt ist und (ii) die vorliegende Vereinbarung eine gültige und verbindliche Verpflichtung darstellt, die gemäß den enthaltenen Bestimmungen durchsetzbar ist.
9.2.Seitens des Anbieters. Der Anbieter erklärt und gewährleistet, dass (i) der Anbieter-Content sein Eigentum ist oder er anderweitig das Recht hat, GetYourGuide den Anbieter-Content im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung bereitzustellen, (ii) der Anbieter-Content nicht gegen geltendes Recht sowie gegen Rechte an geistigem Eigentum oder Datenschutzrechte Dritter verstößt, (iii) sämtliche Informationen in Bezug auf ein Produktangebot wahrheitsgemäß, genau und nicht irreführend sind und bleiben, (iv) sämtliche Dienstleistungen unter Einhaltung geltenden Rechts und branchenüblicher Sicherheitsstandards erbracht werden und der Anbieter letztere bei seiner Geschäftstätigkeit beachtet, (v) der Anbieter über alle Eintragungen, Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Ermächtigungen verfügt, die nach geltendem Recht für seine Geschäftstätigkeit und die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, und diese während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung (und darüber hinaus, bis alle gebuchten Dienstleistungen erbracht sind) aufrechterhält und (vi) das gesamte mit der Erbringung von Dienstleistungen betraute Personal des Anbieters über ausreichende Fähigkeiten, Schulungen, Qualifikationen, Erfahrungen, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, um diese Dienstleistungen professionell und unter Einhaltung geltenden Rechts und branchenüblicher Praktiken zu erbringen.
9.3.Haftungsausschlüsse. SOWEIT MIT GELTENDEM RECHT VEREINBAR UND AUSGENOMMEN DER HIERIN AUSDRÜCKLICH AUFGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN, GIBT KEINE DER PARTEIEN AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER SONSTIGE ERKLÄRUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE AKTIVITÄTEN UND DIENSTLEISTUNGEN AB, DIE DEN GEGENSTAND DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG BILDEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE, DIE SICH AUS GESCHÄFTSGEPFLOGENHEITEN ODER HANDELSBRÄUCHEN ERGIBT. Dies umfasst auch den Einsatz von KI-Tools und automatisierten Prozessen. Die GetYourGuide-Plattform und der GetYourGuide-Content werden ohne ausdrückliche oder stillschweigende Mängelgewähr jeglicher Art bereitgestellt. GeYourGuide garantiert nicht, dass (i) die GetYourGuide-Plattform sämtliche Anforderungen des Anbieters erfüllt oder dass die GetYourGuide-Plattform ununterbrochen, virenfrei, sicher oder fehlerfrei funktioniert bzw. (ii) dass der GetYourGuide-Content vollständig, korrekt oder frei von technischen Defekten oder Änderungen durch nicht autorisierte Dritte ist. GetYourGuide haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der kundenbezogenen Daten. GetYourGuide garantiert dem Anbieter kein Mindestabsatzvolumen für dessen Dienstleistungen über die GetYourGuide-Plattform. GetYourGuide behält sich das Recht vor, Content der GetYourGuide-Plattform sowie die Struktur und Funktion der Plattform jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen.
10. Gegenseitige Haftungsfreistellung. Die freistellende Partei verteidigt, entschädigt und hält die freigestellte Partei schadlos von und gegen sämtliche Verbindlichkeiten, Schadenersatzzahlungen, Bußgelder, Strafen, Vergleichszahlungen, Verluste und Ausgaben jeglicher Art (einschließlich Rechts- und Buchhaltungsgebühren, Gerichtskosten und Steuern), die dieser im Zusammenhang mit einem abgedeckten Anspruch entstehen oder auferlegt werden. Die freistellende Partei übernimmt die Verteidigung gegen derartige Ansprüche auf eigene Kosten unmittelbar nachdem Ansprüche geltend gemacht wurden. Hierfür beauftragt sie einen Anwalt, den die freigestellte Partei als angemessen erachtet und trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung, einschließlich der Anwaltskosten. Die freistellende Partei hat die Entscheidungsbefugnis bezüglich dieser Verteidigung, auch in Bezug auf alle Vergleichsverhandlungen bzw. -vereinbarungen. Ungeachtet des Vorstehenden (i) kann die freigestellte Partei sich an der Verteidigung und an Vergleichsverhandlungen (gerichtlich und außergerichtlich) in Bezug auf einen derartigen Anspruch beteiligen und (ii) hat die freigestellte Partei das Recht, Vergleichsvereinbarungen zu schließen und zu genehmigen, die für die freigestellte und die freistellende Partei bindend sind. Diesbezüglich gilt jedoch, dass eine derartige Genehmigung nicht unbillig verweigert werden darf.
11.Versicherung. Während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung (und darüber hinaus bis zur Erbringung der Dienstleistungen für ausstehende Buchungen) muss der Anbieter über eine umfassende Haftpflichtversicherung verfügen, die Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und den Dienstleistungen des Anbieters abdeckt. Die Versicherungspolice muss während ihrer Laufzeit entstandene Schäden in einer Höhe abdecken, die für die Art der Dienstleistungen, den Standort des Anbieters und gemäß branchenüblichen Gepflogenheiten angemessen ist. Die Police muss sich auf Entschädigungsansprüche der GYG-Parteien erstrecken. Für bei der Erbringung der Dienstleistungen genutzte Kraftfahrzeuge muss der Anbieter über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, (i) deren Deckungssumme mindestens 1 Million USD (bzw. den entsprechenden Betrag in der Landeswährung des Anbieters) pro Unfall beträgt, wenn die Dienstleistungen in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Australien erbracht werden, oder (ii) deren Deckungssumme und -umfang nicht geringer sind, als im jeweiligen Land vorgeschrieben, wenn die Dienstleistungen in einem anderen Land erbracht werden. Auf Anfrage von GetYourGuide lässt der Anbieter die GYG-Parteien als zusätzliche Versicherte in derartige Versicherungspolicen aufnehmen. Der Anbieter muss über die Verwaltungsseite für Anbieter (i) ausführliche Angaben zum Versicherer sowie zum Ablaufdatum der Versicherung bereitstellen und (ii) die Angaben zur Versicherung aktualisieren, wenn der Anbieter die Versicherung wechselt oder der vorherige Nachweis abläuft. Der Anbieter muss GetYourGuide über jegliche Änderung der Pflichtversicherungspolicen informieren. Hierzu zählt auch deren Nichtverlängerung. Der Anbieter muss GetYourGuide auf Anfrage eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice und den Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Prämien vorlegen.
12.Haftung. GetYourGuide haftet gegenüber dem Anbieter ausschließlich für (i) Schäden, die dem Anbieter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von GetYourGuide entstehen, (ii) Schäden an Leib und Leben bzw. Gesundheit des Anbieters, die durch fahrlässiges Handeln von GetYourGuide entstehen, und (iii) Schäden, die dem Anbieter durch die Verletzung einer wesentlichen in der Vereinbarung enthaltenen Verpflichtung durch GetYourGuide entstehen. Verletzt GetYourGuide fahrlässig eine wesentliche Verpflichtung, beschränkt sich die Haftung von GetYourGuide auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet „wesentliche Verpflichtung“ jede Verpflichtung, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Einhaltung der Vereinbarung durch GetYourGuide wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Anbieter im Allgemeinen vertrauen können muss. Jegliche weiterreichende Schadenshaftung ist ausgeschlossen. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen haftet GetYourGuide nicht für Schäden, die aufgrund von Unterbrechungen oder Einschränkungen des Betriebs der GetYourGuide-Plattform durch erforderliche Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse außerhalb der Gewalt von GetYourGuide entstehen. Für den Verlust von Daten haftet GetYourGuide nur bis zur Höhe der üblichen Kosten für die Wiederherstellung, die bei ordnungsgemäß und regelmäßig erfolgten Datensicherungsmaßnahmen angefallen wären. GetYourGuide ist dem Anbieter gegenüber keinesfalls für Handlungen oder Unterlassungen von Vertriebspartnern haftbar. Die einzige und ausschließliche Abhilfemaßnahme des Anbieters in Bezug auf Handlungen bzw. Unterlassungen von Vertriebspartnern ist die Kündigung der vorliegenden Vereinbarung gemäß Abschnitt 14.2.
13. Datenschutz.
13.1.Datenschutz. In Bezug auf die personenbezogenen Daten der Kunden fungieren sowohl GetYourGuide als auch der Anbieter getrennt als Verantwortliche. Von GetYourGuide erfasste personenbezogene Daten der Kunden dürfen nur in dem Umfang an den Anbieter weitergegeben werden, der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Hierbei muss der Mechanismus zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der Übermittlung angewendet werden.
Der Anbieter muss bei der Verarbeitung (Zugriff, Erfassung, Speicherung, Übermittlung, Löschung usw.) der personenbezogenen Daten der Kunden alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Der Anbieter muss über angemessene Sicherheitsverfahren und -kontrollen verfügen, die die unbeabsichtigte Offenlegung der, den unbefugten Zugriff auf die sowie die widerrechtliche Aneignung der personenbezogenen Daten der Kunden verhindern. Auf Anfrage von GetYourGuide weist der Anbieter nach, dass technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden in Kraft sind, wie in diesem Abschnitt gefordert.
13.2.Zahlungsverarbeitung. Der Anbieter ermächtigt den Zahlungsdienstleister und alle anderen von GetYourGuide autorisierten Dritten zur Verarbeitung von Daten zum Zweck der Überweisung von Geldern auf die und von den Konten des Anbieters sowie von Daten, die anderweitig für den Betrieb der GetYourGuide-Plattform erforderlich sind.
14. Laufzeit und Kündigung.
14.1.Laufzeit. Die vorliegende Vereinbarung bleibt so lange gültig, bis diese gemäß den enthaltenden Bestimmungen gekündigt wird. Die Parteien sind gegenseitig nicht haftbar für Schäden, die ausschließlich aus einer zulässigen Kündigung entstehen.
14.2. Ordentliche Kündigung. Die Parteien können die vorliegende Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Die Kündigung kann mithilfe der entsprechenden Funktion im Anbieter-Konto automatisch durchgeführt werden. Die Deaktivierung des Anbieter-Kontos gilt als Kündigung. Verbleibende bestätigte Buchungen müssen wie vorgesehen erfüllt werden. Andernfalls gilt Abschnitt 14.5.
14.3.Außerordentliche Kündigung. Eine Partei kann die vorliegende Vereinbarung durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei kündigen, wenn die andere Partei gegen eine Verpflichtung aus der vorliegenden Vereinbarung verstößt oder säumig ist, wenn der Verstoß bzw. die Säumnis nicht beseitigt werden kann oder, falls diese beseitigt werden können, dies nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über den Verstoß oder die Säumnis (oder einer von der nicht säumigen Partei schriftlich genehmigten zusätzlichen Frist für die Beseitigung) erfolgt ist. Die Kündigung kann mithilfe der entsprechenden Funktion im Anbieter-Konto automatisch durchgeführt werden. Die Deaktivierung des Anbieter-Kontos gilt als Kündigung.
14.4.Weitere Abhilfemaßnahmen. Zusätzlich zu den oben genannten Abhilfemaßnahmen ergreift GetYourGuide ggf. folgende Maßnahmen, wenn GetYourGuide Grund zur Annahme hat, dass der Anbieter gegen die vorliegende Vereinbarung verstößt oder dass seine Handlungen Kunden oder andere Anbieter gefährden: (i) Aussprache von Warnung an den Anbieter, (ii) Entfernung der Produktangebote oder anderer Inhalte des Anbieters von der GetYourGuide-Plattform, (iii) zeitliche Einschränkung der Nutzung der GetYourGuide-Plattform durch den Anbieter, (iv) Stornierung von bestimmten oder allen Buchungen und vollständige Erstattung an betroffene Kunden, unabhängig von anderslautenden Stornierungsrichtlinien, (v) Verweigerung der Annahme weiterer Buchungen und (vi) Zurückhaltung der Auszahlung für abgeschlossene Buchungen des Anbieters. Stellt GetYourGuide fest, dass im Zusammenhang mit Dienstleistungen eine übermäßige Anzahl von Rückbuchungen, betrügerische Transaktionen oder andere gravierende Mängel auftreten, werden die entsprechenden Produktangebote durch GetYourGuide u. U. vorübergehend entfernen.
14.5.Folgen einer Kündigung. Die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung, mit Ausnahme der Abschnitte 2.2, 3.6, 6.1, 14.2 und 14.3, bleiben wirksam, bis keine Buchungen mehr ausstehen (d. h., alle ausstehenden Buchungen wurden abgeschlossen oder storniert). Hierbei gilt jedoch die Voraussetzung, dass GetYourGuide nach dem Beendigungsdatum der vorliegenden Vereinbarung keine neuen Buchungen vornimmt. GetYourGuide kann nach eigenem Ermessen bestimmte oder alle ausstehenden Buchungen stornieren und den betroffenen Kunden eine vollständige Erstattung oder alternative Dienstleistungen anbieten. Die Dienstleistungen für nicht stornierte ausstehende Buchungen werden wie geplant erbracht. Die Abschnitte 8.1 und 8.2 gelten für eine Frist von 90 Tagen nach Beendigung der vorliegenden Vereinbarung im Hinblick auf Materialien, die Vertriebs- oder Marketingpartnern zur Verfügung gestellt wurden. Sobald keine Buchungen mehr ausstehen, entfernt GetYourGuide den gesamten Anbieter-Content und alle Anbieter-Marken von der GetYourGuide-Website. Die Abschnitte 4.4, 8.1 (ausschließlich in Bezug auf Marketingmaterialien, die vor der Beendigung der Vereinbarung erstellt wurden), 8.3, 8.4, 9.3, 10, 12, 13, 14.5, 17.2, 17.7–17.9 sowie Anhang A haben über die Beendigung der vorliegenden Vereinbarung hinaus Bestand.
15. Reiseagenturen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung können bestimmte Vertriebspartner auf der GetYourGuide-Plattform als Reiseagenturen tätig sein. Bei Verkäufen über Reiseagenturen (i) erwirbt der Kunde die Dienstleistungen von der Reiseagentur, (ii) unterliegt der Kauf ggf. Geschäftsbedingungen der Reiseagentur, (iii) kann die Reiseagentur die Zahlung vom Kunden einziehen (in diesem Fall fungiert die Reiseagentur als Zahlungsanbieter für den Anbieter und die ersten drei Sätze von Abschnitt 3.5 und der dritte Satz von Abschnitt 3.7 gelten statt für GetYourGuide für die Reiseagentur), (iv) kann die Reiseagentur anstelle von GetYourGuide Kundenservice für Kunden erbringen, einschließlich der anteiligen oder vollständigen Erstattung oder der Erbringung alternativer Dienstleistungen, (v) ist der Endkundenpreis der Betrag, den GetYourGuide von der Reiseagentur einzieht, und die Ausdrücke „dem Kunden in Rechnung gestellt“ und „vom Kunden eingezogen“ in Abschnitt 4 bedeuten in diesem Fall „der Reiseagentur in Rechnung gestellt“ bzw. „von der Reiseagentur eingezogen“.
16. Konnektivität.
16.1.Konnektivitätspartner. Dieser Abschnitt gilt für den Fall, dass sich der Anbieter zur Verbindung mit den Systemen von GetYourGuide für die Zusammenarbeit mit einem Konnektivitätspartner entscheidet. Der Anbieter erklärt sich mit der Vermittlung von vertraulichen Informationen des Anbieters und Informationen über Buchungen durch GetYourGuide an den Konnektivitätspartners einverstanden. Der Anbieter (i) trägt Sorge dafür, dass GetYourGuide das Recht erhält, die API des Konnektivitätspartners wie für die vorliegende Vereinbarung erforderlich zu nutzen, (ii) verlangt vom Konnektivitätspartners, dass dieser dem Anbieter und GetYourGuide jegliche technische Unterstützung gewährt, die für den fehlerfreien Betrieb der API erforderlich ist, (iii) stellt sicher, dass der Konnektivitätspartner GetYourGuide keine Gebühren in Rechnung stellt, (iv) verpflichtet den Konnektivitätspartner, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Anbieter zu schließen, die sich auf vertrauliche Informationen von GetYourGuide erstreckt und nach der vertrauliche Informationen von GetYourGuide mindestens ebenso gut geschützt sind, wie durch die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung, (v) stellt sicher, dass der Konnektivitätspartner keine vertraulichen Informationen von GetYourGuide oder Informationen, die zwischen GetYourGuide und dem Anbieter über die API übertragen werden, (a) für Wettbewerbszwecke, (b) zur Datenanalyse oder (c) für andere Zwecke als die Erbringung der in der vorliegenden Vereinbarung erläuterten Dienstleistungen durch GetYourGuide verwendet, (vi) stellt sicher, dass der Konnektivitätspartner alle gängigen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gegen die Zerstörung, den Verlust, die Änderung, die Offenlegung von oder den unbefugten Zugriff auf Informationen trifft, die zwischen GetYourGuide und dem Anbieter über die API übermittelt werden, und (vii) schließt mit dem Konnektivitätspartner ggf. eine branchenübliche Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass GetYourGuide nicht für Verluste oder Schäden haftet, die aus oder im Zusammenhang mit einem Ausfall der Konnektivität oder Handlungen bzw. Unterlassungen des Konnektivitätspartners entstehen. Gewährt der Anbieter einem Konnektivitätspartner Zugriff für die Verwaltung von Anbieter-Content, gelten die Pflichten des Anbieters auch für den Konnektivitätspartner.
16.2 Anbieter-API. Dieser Abschnitt gilt für den Fall, dass der Anbieter sich für die Konnektivität mit den Systemen von GetYourGuide über eine eigene API entscheidet. Der Anbieter (i) gewährt GetYourGuide hiermit das Recht, die Anbieter-API gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu nutzen, (ii) stellt GetYourGuide den technischen Support zur Verfügung, der für den fehlerfreien Betrieb der Anbieter-API erforderlich ist, und (iii) trifft sämtliche gängigen Sicherheitsmaßnahmen gegen die Zerstörung, den Verlust, die Änderung, die Offenlegung von oder den unbefugten Zugriff auf Informationen, die über seine API übermittelt werden.
17. Allgemeines.
17.1.Nicht exklusive Partnerschaft. Zwischen dem Anbieter und GetYourGuide besteht keine exklusive Beziehung. Der Anbieter verkauft ggf. Dienstleistungen über andere Marktplätze (einschließlich Konkurrenten von GetYourGuide). GetYourGuide bewirbt und bietet ggf. Dienstleistungen an, die den Dienstleistungen des Anbieters im Wesentlichen entsprechen oder im Wettbewerb zu diesen stehen.
17.2.Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen ist Berlin, sofern es sich beim Anbieter um einen Händler oder eine juristische Person ohne Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland handelt.
17.3.Änderungen. GetYourGuide kann Änderungen an der vorliegenden Vereinbarung vorschlagen, indem die geänderten Bestimmungen auf der GetYourGuide-Website, der Verwaltungsseite für Anbieter oder sonstige angemessene Weise (per E-Mail, über die Kommunikationstools oder über eine Benachrichtigung auf der Verwaltungsseite für Anbieter) bekannt gemacht werden. Die Benachrichtigung durch GetYourGuide erfolgt mindestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens solcher Änderungen. Der Anbieter muss sich regelmäßig auf der GetYourGuide-Website oder der Verwaltungsseite für Anbieter über eventuelle Änderungen informieren. Der Anbieter kann vorgeschlagene Änderungen ablehnen, indem er GetYourGuide vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderung auf die angegebene Weise über die Ablehnung informiert. Informiert der Anbieter GetYourGuide nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderung über die Ablehnung oder nutzt er die GetYourGuide-Plattform nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung weiter, gilt dies als Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung. Ausgenommen anderslautender Bestimmungen in diesem Abschnitt bedürfen sämtliche Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung (i) der Schriftform, (ii) eines Verweises auf die vorliegende Vereinbarung und (iii) der Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters jeder Partei.
17.4. Übertragung. Keine der Parteien darf von Rechts wegen oder auf andere Weise ihre Rechte oder Pflichten, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf) abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden können (i) die Parteien die vorliegende Vereinbarung in ihrer Gesamtheit ohne Einverständnis der anderen Partei abtreten: (a) an ein verbundenes Unternehmen dieser Partei oder (b) im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Umstrukturierung des Unternehmens oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte (ausgenommen an einen direkten Wettbewerber der anderen Partei). Darüber hinaus (ii) kann GetYourGuide jedes Recht oder Mittel, das sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergibt, an eine GYG-Partei delegieren bzw. abtreten. Der Versuch einer Partei, Rechte oder Pflichten, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, entgegen diesem Abschnitt abzutreten, ist nichtig und unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist die vorliegende Vereinbarung für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.
17.5.Benachrichtigungen. Sämtliche Benachrichtigungen im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung erfolgen schriftlich durch persönliche Zustellung, Übernacht-Kuriere, Fax mit Bestätigung, E-Mail mit Bestätigung oder per Einschreiben. Zusätzlich kann GetYourGuide dem Anbieter Benachrichtigungen über die Kommunikationstools zukommen lassen. Die Benachrichtigungen werden einer Partei an die in der vorliegenden Vereinbarung angegebene Adresse oder an eine andere von dieser Partei gemäß diesem Abschnitt schriftlich angegebene Adresse gesandt.
17.6.Höhere Gewalt. Kann eine der Parteien aufgrund höherer Gewalt ihre Aufgaben oder Verpflichtungen, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, nicht termingerecht erfüllen, ist diese nach unverzüglicher Benachrichtigung der anderen Partei (i) in dem Umfang, in dem sie an der Erfüllung dieser Aufgaben oder Verpflichtungen gehindert ist, und (ii) für die Dauer der durch die höhere Gewalt verursachten Störung von der Erfüllung dieser Aufgaben oder Verpflichtungen entbunden. Beeinträchtigt höhere Gewalt die Tätigkeit einer Partei für einen Zeitraum von mindestens vierzehn Tagen, kann die andere Partei die Vereinbarung kündigen.
17.7. Auslegung. In der vorliegenden Vereinbarung (i) wird „einschließlich“ in der Bedeutung „einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf“ verwendet und (ii) werden allgemeine Begriffe durch ihnen vorausgehende Begriffe, die eine bestimmte Klasse von Handlungen, Angelegenheiten oder Gegenständen bezeichnen, nicht in ihrer Bedeutung eingeschränkt. Die Haupt- und Abschnittsüberschriften in der vorliegenden Vereinbarung dienen lediglich der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zur Auslegung herangezogen werden. Ist eine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen unbeschadet davon in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien vereinbaren, alle unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck und der wirtschaftlichen Wirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst genau entsprechen. Die Parteien haben sich gleichermaßen an der Ausarbeitung und Aushandlung der vorliegenden Vereinbarung beteiligt und verzichten im gesetzlich zulässigen Umfang auf Entscheidungen über die Auslegung, die eine Auslegung der vorliegenden Vereinbarung zuungunsten der Vertragspartei bedeuten würden, die den Entwurf ausgefertigt hat.
17.8.Vertraulichkeit. Die Parteien vereinbaren, vertrauliche Informationen, die von der jeweils anderen Partei offengelegt werden, nur (i) wie gemäß der vorliegenden Vereinbarung zulässig oder (ii) von einem Gericht oder einer anderen staatlichen Behörde angeordnet zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. GetYourGuide legt vertrauliche Informationen ggf. gegenüber GYG-Parteien offen. Die Parteien ergreifen sämtliche angemessenen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit aller in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen vertraulichen Informationen der anderen Partei zu wahren. Diese Maßnahmen dürfen hierbei in keinem Fall weniger wirksam sein, als die Maßnahmen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit eigener Informationen von ähnlicher Bedeutung ergriffen werden.
17.9. Sonstiges. Die Parteien sind unabhängige Unternehmer. Aus der vorliegenden Vereinbarung ergibt sich kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis und dies ist auch nicht beabsichtigt. GetYourGuide und alle Untervertreter verzichten im gesetzlich zulässigen Maß auf jegliche Verpflichtung, die sich aus dem Zustandekommen eines Vertretungsverhältnisses ergibt (einschließlich jeglicher Treue- oder Sorgfaltspflicht). Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle hierin vorgesehenen Abhilfemaßnahmen kumulativ, zusätzlich zu und nicht anstelle von anderen Abhilfemaßnahmen, die den Vertragsparteien nach dem Gesetz, nach dem Billigkeitsrecht oder anderweitig zur Verfügung stehen. Die GYG-Parteien werden ausdrücklich als Begünstigte der vorliegenden Vereinbarung genannt. Jede GYG-Partei hat das Recht, die vorliegende Vereinbarung gegenüber dem Anbieter durchzusetzen, insofern diese Vereinbarung ihre jeweiligen Rechte als Drittbegünstigte betrifft, einschließlich des in Abschnitt 5.4 genannten Dienstleistungsniveaus. Mit Ausnahme der Bestimmungen in diesem Abschnitt sind alle Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, an die Parteien gebunden und die vorliegende Vereinbarung kommt weder Dritten zugute noch erwachsen Dritten aus ihr irgendwelche Rechte. Die vorliegende Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt (i) alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Übereinkünfte zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung sowie (ii) alle Bestimmungen, die die Nutzung der API des Anbieters oder eines Konnektivitätspartners regeln. Der Verzicht auf Maßnahmen infolge eines Verstoßes gegen eine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf Maßnahmen bei anderen oder nachfolgenden Verstößen und kann auch nicht als solcher ausgelegt werden. Diese Vereinbarung wird sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache abgeschlossen. Im Falle von Abweichungen, Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen den Sprachversionen oder im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Konstruktion oder Durchführung dieser Vereinbarung ist die englische Sprachversion maßgebend und für alle Zwecke verbindlich. Die deutsche Version dieser Vereinbarung dient lediglich Informationszwecken und hat keine rechtliche Wirkung.
Anhang A
Begriffsbestimmungen
Abgedeckter Anspruch - Wenn GetYourGuide die freistellende Partei ist, sämtliche Ansprüche, Klagen, Forderungen, Maßnahmen, Audits oder Untersuchungen Dritter in Bezug auf den Anbieter, die sich aus GetYourGuide-Content ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, einschließlich der mutmaßlichen Verletzung von Rechten Dritter durch GetYourGuide-Content. Wenn der Anbieter die freistellende Partei ist, jegliche Ansprüche, Klagen, Forderungen, Maßnahmen, Audits oder Untersuchungen Dritter in Bezug auf GYG-Parteien, die sich aus einem Verstoß des Anbieters gegen die vorliegende Vereinbarung oder einer missbräuchlichen Nutzung der GetYourGuide-Plattform durch den Anbieter, der Interaktion des Anbieters mit einem Kunden, den Dienstleistungen oder Verletzungen, Todesfällen, Verlusten oder Schäden jeglicher Art, die in Verbindung mit den Dienstleistungen auftreten oder entstehen, den Passagierrechten, reiserechtlichen Rechten, Rechten aus Pauschalreiserichtlinien oder vergleichbaren Rechten oder Rechtsmitteln eines Kunden, der Verletzung geltenden Rechts oder bestehender Rechte Dritter durch den Anbieter, dem Anbieter-Content oder den Anbieter-Marken, einschließlich der mutmaßlichen Verletzung der Rechte Dritter durch die vereinbarungsgemäße Nutzung des Anbieter-Contents oder der Anbieter-Marken durch GYG-Parteien, oder einer nicht bzw. irrtümlich erfolgten Einziehung oder Zahlung von Umsatz-, Mehrwert- oder sonstigen Steuern ergeben oder damit im Zusammenhang stehen.
Anbieter - Eine natürliche Person, die in ihrer beruflichen Tätigkeit langfristigen Profit anstrebt, oder eine juristische Person, die die vorliegende Vereinbarung mit GetYourGuide schließt, sowie sämtliche natürlichen Personen, die im Auftrag der juristischen Person handeln.
Anbieter-Content - Sämtliche Inhalte, die der Anbieter GetYourGuide über die Verwaltungsseite für Anbieter oder anderweitig bereitstellt. Hierzu zählen u. a. Produktangebote, Fotos, Videos und Postings.
Anbieterkonto - Das Konto des Anbieters bei GetYourGuide.
Anbieter-Marken - Die vom Anbieter in Verbindung mit den Dienstleistungen genutzten Marken und Handelsbezeichnungen.
Anmeldedaten - Benutzerkennungen, Kennwörter sowie andere Informationen, die für den Zugriff auf das Anbieterkonto verwendet werden.
Buchung - Der Kauf von Dienstleistungen durch einen Kunden auf der GetYourGuide-Plattform.
Content-Änderungen - Sämtliche Anpassungen, Übersetzungen oder sonstigen Änderungen, die GetYourGuide an Anbieter-Content vornimmt (oder durch Dritte vornehmen lässt).
Datum des Inkrafttretens der Änderung - Das Datum, an dem eine vorgeschlagene Änderung wirksam wird.
DSGVO - Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679.
Einschlägige Bestimmungen - Jegliche Gesetze zur Bekämpfung von Sklaverei, Menschenhandel, Korruption oder Bestechung sowie jegliche Handels- oder Finanzsanktionen, die von den USA, dem Sicherheitsrat der Vereinigten Nationen, der EU bzw. einem ihrer Mitgliedstaaten oder einem Land des Vereinigten Königreichs angewendet, erlassen oder durchgesetzt werden.
Endkundenpreis - Den Endkundenpreis (einschließlich fälliger Steuern und Gebühren), zu dem Dienstleistungen auf der GetYourGuide-Plattform an Kunden und Reiseagenturen verkauft werden.
Erste Hälfte - Den Zeitraum vom 1. bis zum 15. Tag eines Monats.
Fällige Steuern - Alle Steuern, Zölle, Gebühren oder Abgaben, die von einer staatlichen Stelle erhoben werden, ausgenommen einkommensabhängige Steuern von GetYourGuide.
Freigestellte Partei - Eine juristische Person (Anbieter oder GYG-Partei), die gemäß Abschnitt 10 der Vereinbarung freigestellt werden soll.
Freistellende Partei - Die Partei, die gemäß Abschnitt 10 der Vereinbarung eine Freistellung erteilt.
Geltendes Recht - Alle Gesetze und Vorschriften auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie einschlägige Bestimmungen.
GetYourGuide-Content - Alle Inhalte auf der GetYourGuide-Plattform, einschließlich Kundenbewertungen und Content-Änderungen. Anbieter-Content ist jedoch ausgenommen.
GetYourGuide-Plattform - Die von GetYourGuide betriebene Buchungsplattform, auf die im Internet über www.getyourguide.com, zugehörige Websites, Websites verbundener Unternehmen, Websites, Apps, Tools und Plattformen von Vertriebspartnern sowie über Geräte oder sonstige Mittel zugegriffen werden kann.
GYG Operations - GYG Operations Inc.
GYG-Parteien - GetYourGuide und seine verbundenen Unternehmen, Vertriebspartner, Werbeplattformen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter.
Höhere Gewalt - Umstände, die sich der Kontrolle einer natürlichen oder juristischen Person entziehen, darunter Erdbeben, Überschwemmungen, Brände und sonstige Naturkatastrophen, Kriegshandlungen (mit und ohne Kriegserklärung), Terrorakte, Aufstände, Unruhen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Verseuchung durch radioaktive Strahlung oder Chemikalien, Strom- und Internetausfälle, Störungen der öffentlichen Infrastruktur und Streiks.
Kommunikationstools - Tools auf der GetYourGuide-Plattform zur Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde oder zwischen GetYourGuide und dem Anbieter.
Kunde - Ein Endnutzer, der über die GetYourGuide-Plattform Dienstleistungen von einem Anbieter erworben hat, bzw. eine Person, der ein Anbieter aufgrund einer über die GetYourGuide-Plattform vorgenommenen Buchung Dienstleistungen erbracht hat (z. B. Tourteilnehmer).
Nichtanreise - Das Nichterscheinen eines Kunden zu einer gebuchten Dienstleistung, ohne dass ein Verschulden des Anbieters vorliegt.
Partei - Den Anbieter oder GetYourGuide; „Parteien“ bezeichnet den Anbieter und GetYourGuide.
Personenbezogene Daten von Kunden - Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditkarteninformationen, IP-Adresse, Informationen zur Bestell- und Auftragsbearbeitung sowie alle anderen nicht öffentlichen Informationen, die eine Identifizierung von Kunden ermöglichen, die der Anbieter durch die Beziehung des Anbieters zu GetYourGuide oder durch den Kauf von Dienstleistungen durch Kunden erhält.
Plattformregeln - Die unter supplier.getyourguide.com/terms-conditions#platform-rules abrufbaren Regeln in der jeweils aktuellen Fassung.
Produktangebot - Ein Angebot auf der GetYourGuide-Plattform, aus dem hervorgeht, dass der Anbieter eine bestimmte Dienstleistung zu einem bestimmten Endkundenpreis erbringt.
Rechte an geistigem Eigentum - Sämtliche Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Datenbanken oder Urheberpersönlichkeitsrechte, die durch die Gesetze eines Rechtssystems oder Landes geschützt werden.
Reiseagentur - Ein Vertriebspartner, der Touren und Aktivitäten selbst an Kunden weiterverkauft, statt als Vermittler für den Verkauf direkt vom Anbieter an Kunden zu fungieren.
Rückbuchung - Eine Rückbuchung im Zusammenhang mit einer Kreditkarte oder überwiesenen Beträgen.
Seite mit Angaben zum Anbieter - Die Seite mit rechtlichen Hinweisen zum jeweiligen Anbieter auf der Plattform. Die Seite mit Angaben zum Anbieter enthält alle nach EU-Recht erforderlichen Angaben.
Streitfall - Sämtliche Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Ansprüche jeglicher Art zwischen den Parteien, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung, den Rechten und Pflichten der an der vorliegenden Vereinbarung beteiligten Parteien oder dem Abschluss, der Erfüllung, dem Bruch, der Auslegung oder der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung ergeben oder mit dieser zusammenhängen, einschließlich aller Ansprüche aufgrund rechtswidriger Handlungen.
US-Kunde - Ein Kunde (siehe Begriffsbestimmung in Anlage A) mit Wohnsitz in den USA bzw. ein Kunde, der die Transaktion mit einer in den USA ausgegebenen Kredit- oder Debitkarte bezahlt.
Vertrag zwischen Anbieter und Kunde - Der Vertrag, der die Beziehung zwischen dem Anbieter und einem Kunden regelt, der über die GetYourGuide-Plattform Dienstleistungen vom Anbieter erwirbt. GetYourGuide kann diesen Vertrag bei Bedarf aktualisieren. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde ist Teil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die auf der folgenden Seite abrufbar sind: www.getyourguide.com/terms_of_business. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde wird ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien geschlossen. GetYourGuide ist keine Vertragspartei.
Vertriebspartner - Eine dritte Partei, mit der GetYourGuide einen Vertrag über den Vertrieb und Verkauf von Touren oder Aktivitäten geschlossen hat.
Vollständige Erstattung - In Bezug auf eine Buchung, dass GetYourGuide dem Kunden den gesamten für die Buchung gezahlten Betrag erstattet, der Anbieter keine Zahlung für die Buchung erhält und GetYourGuide keine Provision für die Buchung erhält.
Werktag - Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin, Deutschland.
Zahlungsdienstleister - Einen von GetYourGuide beauftragten Zahlungsdienstleister.
Zahlungskonto des Anbieters - Das Bankkonto des Anbieters, auf das GetYourGuide Zahlungen überweist.
Zweite Hälfte - Den Zeitraum vom 16. Tag des Monats bis Monatsende.