10. Von Tianjin Xingang Hafen: Privat 2-Tages-Tour in Peking
Besuche die Chinesische Mauer und entdecke die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Verbotenen Stadt, mit einem Halt am Platz des Himmlischen Friedens. Erfahre von deinem ortskundigen Reiseleiter mehr über die Geschichte und Architektur der Orte, die du besuchst.
Tag 1:
Abholung vom Hafen in Tianjin, Platz des Himmlischen Friedens und Verbotene Stadt(L)
Dein Pekinger englischsprachiger Reiseleiter hält ein Schild mit deinem Namen in der Hand und wartet um 08:00 Uhr in der Lobby des Tianjin-Hafens.
Nach einer 2,5-stündigen Fahrt besuchst du den Platz des Himmlischen Friedens, um die Denkmäler zu besichtigen, die durch Maos Einfluss auf Chinas moderne Geschichte entstanden sind.
Von dort aus geht es weiter zur Verbotenen Stadt, dem größten und am besten erhaltenen antiken Kaiserpalast der Welt mit einer 600-jährigen Geschichte. Besuche die Verbotene Stadt entlang der zentralen Achse von Süden nach Norden für etwa 2 Stunden.
Anschließend hast du die Möglichkeit, ein Seidenmuseum zu besuchen und etwas über die traditionelle Seidenkultur zu erfahren. Nach einer kurzen Pause nimmst du ein typisch chinesisches Mittagessen (ca. 40 Minuten) in einem lokalen Restaurant ein. Später fährst du zurück zu deinem Hotel.
Tag 2:
Große Mauer und der Sommerpalast(L)
Am zweiten Tag erlebst du Chinas Highlight-Attraktion Nr. 1, die Große Mauer von Badaling, durch die Eingangsseite von Juyongguan. Dies ist der weniger überfüllte und ruhigere Teil der Großen Mauer.
Nach deinem Besuch genießt du ein chinesisches Mittagessen im authentischen Jade Gallery Restaurant, wo du auch die interessante alte chinesische Jade-Kultur kennenlernen kannst. Später besuchst du den beeindruckendsten und schönsten Sommerpalast, den größten und schönsten chinesischen Kaisergarten.
Bevor du aufbrichst, bleibst du noch etwa 1,5 Stunden, um eine chinesische Teezeremonie in einem lokalen Teehaus zu genießen. Anschließend wirst du zu deinem Hotel zurückgebracht. Bitte beachte, dass das Hotel nicht zur Verfügung gestellt wird.>